Bei Rohrschellen, Rohrhaltern und Rohrschlitten taucht in Projekten regelmäßig die Frage auf, ob die Bauteile eine CE-Kennzeichnung benötigen. Eine pauschale Antwort nach dem Muster „tragendes Metallteil = CE“ ist jedoch nicht richtig.
Eine CE-Kennzeichnung ist nur dann erforderlich, wenn das konkrete Produkt unter eine europäische Harmonisierungsrechtsvorschrift fällt, die eine CE-Kennzeichnung vorsieht. Besteht für das Produkt keine entsprechende Rechtsgrundlage, darf das CE-Zeichen nicht einfach vorsorglich angebracht werden.
Für Rohrbefestigungen muss deshalb zunächst geklärt werden, welche Funktion das Bauteil übernimmt, wo es eingesetzt wird und welchem Regelwerk es zugeordnet ist. Besonders relevant können dabei die Abgrenzung zu tragenden Stahlbauteilen, die EN 1090, die EN 13480 und bei Druckanlagen die Druckgeräterichtlinie sein.
Benötigt jede Rohrbefestigung eine CE-Kennzeichnung?
Nein. Eine übliche Rohrschelle oder ein Rohrhalter benötigt nicht allein deshalb eine CE-Kennzeichnung, weil das Bauteil Lasten trägt oder aus Stahl gefertigt wird.
Die Europäische Kommission stellt ausdrücklich klar, dass CE nur für Produkte vorgeschrieben ist, die unter harmonisierte EU-Vorschriften fallen, welche diese Kennzeichnung verlangen. Für Produkte ohne entsprechende CE-Rechtsgrundlage darf das Zeichen nicht verwendet werden.
Das bedeutet für die Praxis: Vor der Frage nach dem CE-Zeichen muss zunächst der vorgesehene Verwendungszweck der Rohrbefestigung bestimmt werden.
Ein Überblick über typische Rohrbefestigungen für industrielle Anwendungen zeigt bereits, wie unterschiedlich die Funktionen sein können. Rohrschellen fixieren Rohre, Rohrhalter übertragen Lasten auf eine Unterkonstruktion und Rohrschlitten ermöglichen zusätzlich kontrollierte Bewegungen.
Warum die EN 1090 bei Rohrbefestigungen häufig für Unsicherheit sorgt
Die EN 1090 wird häufig mit geschweißten Stahlbauteilen und der CE-Kennzeichnung verbunden. Daraus entsteht gelegentlich die Annahme, dass jeder geschweißte Rohrhalter automatisch nach EN 1090 CE-gekennzeichnet werden müsse.
So einfach ist die Zuordnung nicht.
Für tragende geschweißte Bauteile aus Stahl oder Aluminium steht mit EN 1090-1 eine harmonisierte Produktnorm zur Verfügung. Das Deutsche Institut für Bautechnik weist entsprechend auf den bauaufsichtlichen Rahmen für tragende Metallbauteile hin.
Eine Rohrbefestigung ist jedoch nicht automatisch ein tragendes Bauteil des Bauwerks im Sinne dieses Regelwerks.
Gerade im industriellen Rohrleitungsbau muss zwischen der eigentlichen Rohrhalterung und einer Tragkonstruktion unterschieden werden.
Rohrhalterungen nach EN 13480: keine automatische CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1
Für metallische industrielle Rohrleitungen ist die Normenreihe EN 13480 von besonderer Bedeutung. Sie behandelt auch Rohrhalterungen.
Eine veröffentlichte Interpretation der zuständigen EN-13480-Maintenance-Gruppe beantwortet die Frage, ob Rohrhalterungen aufgrund des Verweises auf Eurocodes beziehungsweise EN 1090 CE-gekennzeichnet werden müssen, ausdrücklich mit Nein. Danach ist EN 1090-1 auf Rohrhalterungen im dort beschriebenen Anwendungsbereich nicht anzuwenden.
Auch die Dokumentationsregelungen zur EN 13480-3 unterscheiden zwischen Anforderungen an die Ausführung und der CE-Kennzeichnung. Wird ein Rohrhalter nach dem Eurocode-Weg ausgelegt und gefertigt, können Anforderungen aus EN 1090-2 an die Ausführung relevant sein, ohne dass daraus automatisch eine Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 folgt.
Das ist ein wichtiger Unterschied:
Eine technische Anforderung aus EN 1090-2 ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Pflicht zur CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1.
Wann kann EN 1090-1 trotzdem relevant werden?
Anders kann die Situation aussehen, wenn ein Bauteil nicht mehr als eigentliche Rohrhalterung einzuordnen ist, sondern als tragendes Stahlbauteil einer baulichen Konstruktion.
Beispiele können projektspezifische Stahlkonstruktionen sein, die dauerhaft Bestandteil eines Bauwerks werden und eine tragende Funktion innerhalb des Bauwerks übernehmen.
Dann sollte geprüft werden, ob das konkrete Bauteil in den Anwendungsbereich der Bauproduktenregelungen und einer harmonisierten technischen Spezifikation wie EN 1090-1 fällt.
Die Abgrenzung erfolgt deshalb nicht allein anhand der Fertigungstechnik.
Ein geschweißtes Bauteil ist nicht automatisch CE-pflichtig. Ebenso wenig reicht die Bezeichnung „Rohrhalter“, um eine CE-Pflicht sicher auszuschließen. Funktion, Verwendungszweck und Einbindung in die Gesamtkonstruktion müssen gemeinsam betrachtet werden.
Rohrhalterung oder Stahltragwerk: die Schnittstelle sauber definieren
In größeren Anlagen befindet sich zwischen Rohrleitung und primärem Stahlbau häufig eine mehrstufige Konstruktion.
Sie kann beispielsweise aus folgenden Elementen bestehen:
- Rohrschelle
- Rohrschuh oder Rohrschlitten
- Führung
- Anschlussplatte
- Sekundärstahl
- Konsole
- primärer Stahlkonstruktion
Nicht jedes dieser Bauteile muss rechtlich derselben Produktgruppe zugeordnet werden.
Eine Rohrhalterung kann dazu dienen, Kräfte aus der Rohrleitung aufzunehmen und an die vorhandene Konstruktion weiterzugeben. Eine separate Stahlkonstruktion kann dagegen selbst Bestandteil des tragenden Bauwerks sein.
Gerade bei größeren Sonderkonstruktionen sollte die Schnittstelle daher bereits in Zeichnung, Spezifikation und Bestellung eindeutig festgelegt werden.
STEBA fertigt Sonderanfertigungen für den Rohrleitungsbau nach Zeichnung, Muster, Werksnorm oder abgestimmter technischer Vorgabe. Bei solchen Bauteilen sollten erforderliche Normen, Prüfungen, Kennzeichnungen und Dokumentationsanforderungen bereits in der Anfrage angegeben werden.
Welche Rolle spielt die Druckgeräterichtlinie?
Bei druckbeaufschlagten Rohrleitungssystemen kann zusätzlich die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU relevant sein.
Sie erfasst Druckgeräte und nennt in ihrer Begriffsbestimmung gegebenenfalls auch Elemente, die an drucktragenden Teilen angebracht sind, darunter ausdrücklich Trageelemente.
Daraus folgt jedoch nicht, dass jede außen montierte Rohrschelle automatisch ein eigenständig CE-pflichtiges Druckgerät ist.
Besondere Aufmerksamkeit ist beispielsweise erforderlich, wenn Halterungs- oder Anschlusselemente unmittelbar mit drucktragenden Teilen verbunden werden und Bestandteil des Druckgeräts beziehungsweise der Druckgerätebaugruppe sind.
In solchen Fällen muss geklärt werden:
- Wo liegt die Grenze des Druckgeräts?
- Gehört das Bauteil zum Lieferumfang des Druckgeräteherstellers?
- Ist es unmittelbar mit einem drucktragenden Teil verbunden?
- Welches Konformitätsbewertungsverfahren gilt für die übergeordnete Einheit?
- Welche Material-, Schweiß- und Dokumentationsanforderungen wurden vorgegeben?
Die CE-Frage sollte hier gemeinsam mit der Einstufung des gesamten Druckgeräts oder der Baugruppe betrachtet werden.
Was gilt für Rohrbefestigungen im Maschinen- und Anlagenbau?
Auch der Einbau einer Rohrbefestigung in eine Maschine führt nicht automatisch zu einer separaten CE-Kennzeichnung des einzelnen Rohrhalters.
Es muss geprüft werden, ob die Rohrbefestigung selbst unter eine CE-pflichtige Produktkategorie fällt oder lediglich als Bauteil in eine übergeordnete Maschine beziehungsweise Anlage integriert wird.
Eine kundenspezifische Rohrschelle, ein einfacher Rohrhalter oder ein mechanischer Rohrschlitten wird durch seinen späteren Einbau also nicht automatisch zu einem eigenständig CE-pflichtigen Produkt.
Bei Rohrbefestigungen im Anlagenbau sind deshalb neben der mechanischen Auslegung insbesondere die projektspezifische Einbausituation und das übergeordnete Regelwerk zu betrachten.
CE-Kennzeichnung und Abnahmeprüfzeugnis 3.1 sind nicht dasselbe
In Ausschreibungen werden CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Werkstoffzeugnisse teilweise miteinander vermischt. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Nachweise.
Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 dokumentiert bestimmte Eigenschaften und Prüfergebnisse eines gelieferten Werkstoffs beziehungsweise Erzeugnisses.
Eine CE-Kennzeichnung dokumentiert dagegen die Konformität im Rahmen einer einschlägigen europäischen Harmonisierungsrechtsvorschrift.
Ein 3.1-Zeugnis ersetzt daher keine erforderliche CE-Kennzeichnung. Umgekehrt bedeutet eine fehlende CE-Kennzeichnung nicht automatisch, dass ein Bauteil ohne Werkstoff- oder Qualitätsnachweise geliefert wird.
STEBA bietet beispielsweise verschiedene Rohrhalter und Rohrschlitten auf Wunsch mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 an. Welche weitere Dokumentation erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Projekt.
CE ist kein allgemeines Qualitätszeichen
Das CE-Zeichen wird häufig als Qualitätssiegel verstanden. Das ist nicht seine Funktion.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der verantwortliche Wirtschaftsakteur die Konformität mit den für das Produkt einschlägigen europäischen Anforderungen. Sie darf daher nicht beliebig als zusätzlicher Qualitätsnachweis eingesetzt werden. Auch das Produktsicherheitsgesetz untersagt eine CE-Kennzeichnung, wenn keine entsprechende Rechtsvorschrift ihre Verwendung vorsieht.
Qualitätsanforderungen an Rohrbefestigungen können stattdessen beispielsweise über folgende Punkte festgelegt werden:
- Werkstoff und Werkstoffnorm
- Abnahmeprüfzeugnisse
- Fertigungszeichnung
- Schweißanforderungen
- Maß- und Sichtprüfungen
- Korrosionsschutz
- Oberflächenanforderungen
- Chargen- oder Bauteilkennzeichnung
- Prüf- und Lieferdokumentation
- projektspezifische Werksnormen
Typische Fälle im Überblick
| Anwendung | CE-Kennzeichnung |
|---|---|
| Einfache Rohrschelle als eigenständige Rohrbefestigung | Nicht automatisch erforderlich |
| Rohrhalterung im Anwendungsbereich der EN 13480-3 | Keine automatische CE-Pflicht nach EN 1090-1 |
| Rohrschlitten für eine industrielle Rohrleitung | Nicht allein aufgrund seiner Tragfunktion CE-pflichtig |
| Tragendes Stahlbauteil eines Bauwerks im Anwendungsbereich einer harmonisierten technischen Spezifikation | CE-Pflicht kann bestehen |
| Halterungs- oder Anschlusselement unmittelbar am drucktragenden Teil | Druckgeräterichtlinie und Liefergrenze müssen geprüft werden |
| Kundenspezifisches Zeichnungsteil | Verwendungszweck und einschlägiges Regelwerk müssen im Einzelfall geprüft werden |
Die Tabelle dient als Orientierung. Für die verbindliche Einordnung ist immer die konkrete Ausführung und vorgesehene Verwendung maßgeblich.
Welche Angaben sollten Sie vor der Bestellung klären?
Wenn für ein Projekt besondere Konformitäts- oder Dokumentationsanforderungen bestehen, sollten diese möglichst vor der Fertigung definiert werden.
Für die technische Klärung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:
- Welche Funktion übernimmt die Rohrbefestigung?
- Wo wird das Bauteil eingebaut?
- Handelt es sich um eine industrielle Rohrleitung, eine bauliche Konstruktion oder einen Teil einer Maschine?
- Ist die Rohrleitung druckbeaufschlagt?
- Wird das Bauteil unmittelbar mit drucktragenden Teilen verbunden?
- Welche Norm oder Kundenspezifikation ist vorgegeben?
- Sind Anforderungen nach EN 13480, EN 1090 oder einem anderen Regelwerk genannt?
- Welche Werkstoffzeugnisse werden benötigt?
- Sind besondere Schweißnachweise erforderlich?
- Welche Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen bestehen?
Bei Sonderanfertigungen sollten diese Punkte zusammen mit Zeichnung, Werkstoff, Stückzahl und gewünschter Oberfläche übermittelt werden.
Rohrbefestigungen projektspezifisch dokumentieren
Bei Rohrbefestigungen ist die Frage nach der CE-Kennzeichnung nur ein Teil der technischen Spezifikation.
Für eine belastbare Beschaffung sollten Bauform, Werkstoff, Belastung, Oberfläche, Schweißausführung, Prüfungen und Dokumentation gemeinsam festgelegt werden. Dadurch lässt sich vermeiden, dass ein CE-Zeichen verlangt wird, obwohl für das Bauteil keine entsprechende Rechtsgrundlage besteht – oder dass eine tatsächlich erforderliche Konformitätsbewertung erst nach der Fertigung erkannt wird.
STEBA fertigt Rohrschellen, Rohrhalter, Rohrschlitten und individuelle Rohrbefestigungen nach DIN, Werksnorm, Zeichnung oder projektspezifischer Vorgabe. Einen Überblick über verfügbare Bauformen erhalten Sie im Bereich Rohrbefestigung.
Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung bei Rohrbefestigungen
Müssen Rohrschellen eine CE-Kennzeichnung besitzen?
Nein, nicht grundsätzlich. Eine CE-Kennzeichnung ist nur erforderlich, wenn die konkrete Rohrschelle unter eine europäische Harmonisierungsrechtsvorschrift fällt, die das CE-Zeichen verlangt.
Brauchen geschweißte Rohrhalter automatisch CE nach EN 1090?
Nein. Allein die Tatsache, dass ein Rohrhalter geschweißt ist oder Lasten aufnimmt, begründet keine CE-Pflicht nach EN 1090-1. Verwendungszweck und Abgrenzung zum tragenden Stahlbau müssen geprüft werden.
Benötigen Rohrhalter nach EN 13480 eine CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1?
Für Rohrhalterungen im Anwendungsbereich der EN 13480 ergibt sich nicht automatisch eine CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1. Anforderungen an die Ausführung nach EN 1090-2 können dennoch relevant sein.
Kann eine Rohrbefestigung freiwillig mit CE gekennzeichnet werden?
Nicht einfach als freiwilliges Qualitätszeichen. Besteht keine Rechtsvorschrift, die für das Produkt eine CE-Kennzeichnung vorsieht, darf das CE-Zeichen nicht vorsorglich angebracht werden.
Ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ein Ersatz für die CE-Kennzeichnung?
Nein. Ein Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 und eine CE-Kennzeichnung erfüllen unterschiedliche Aufgaben und können einander nicht ersetzen.
Wann sollte die CE-Pflicht bei einer Sonderanfertigung geprüft werden?
Am besten bereits vor Bestellung und Fertigungsfreigabe. Verwendungszweck, Einbausituation, anzuwendende Normen, Liefergrenzen sowie Prüf- und Dokumentationsanforderungen sollten eindeutig festgelegt sein.